Wer einen Oldtimer besitzt, muss immer damit rechnen, dass sein geliebtes Auto einmal streikt. Wenn´s schlecht läuft und kein Werkzeug zur Hand ist um seinen Oldtimer zu reparieren, dann muss sogar der Abschleppdienst her um das Auto zur nächsten oder zur eigenen Werkstatt zu transportieren. Nicht selten kommt es beim Abschleppen des geliebten Oldtimers zu einem Transportschaden. Wer haftet eigentlich, wenn das Auto beim Abschleppen beschädigt wird?
Auch wer im Halteverbot parkt, darf sich nicht wundern, wenn sein Auto abgeschleppt wird. Das ist zwar ärgerlich (und vor allem oft auch sehr, sehr teuer), aber in einem solchen Fall abzusehen.
Noch ärgerlicher wird es jedoch, wenn man sein geliebtes KFZ nicht in dem Zustand zurück erhält, in dem man sie geparkt hat!
Doch wer haftet, wenn das Auto beim Abschleppen beschädigt wird? Verantwortlich ist immer der, der den Schaden verursacht.
Geschieht der Schaden während des Abschleppens, haftet das Abschlepp-Unternehmen. Da dies nicht allzu selten vorkommt, gibt es so genannte Carrier-Versicherungen.
Ebenso verhält es sich, wenn der Schaden erst auf dem Gelände des Abschleppunternehmens entsteht – auch in diesem Fall haftet das Unternehmen.