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Allgemein Oldtimer-Versicherung

Bei Oldtimer-Versicherungen für VW-Käfer ist Sparen allein der falsche Weg

Oldtimer-Versicherung für VW-Käfer: Darauf müsst Ihr beim Abschluss einer Versicherung achten!

Oldtimerversicherung für einen VW-KäferIn der automobilen Liebe eines VW-Käfer-Besitzers gibt es nur eine Steigerung: Der Besitz von zwei VW-Käfer. Doch worauf solltet Ihr beim Abschluss einer Oldtimer-Versicherung achten? Der wichtigste Punkt ist mit Sicherheit, dass Ihr euer Oldtimer-Wertgutachten  stets auf den aktuellsten Stand halten, denn viele Oldtimer haben in den letzten Jahren eine Wertsteigerung von über 30 Prozent erhalten. Deshalb solltet Ihr eure Oldtimer-Versicherung stets mit einem aktuellen Wertgutachten versorgen, sonst droht im Falle eines Schadens eine Unterversicherung.

Oldtimer-Versicherung für einen VW-Käfer – auf diese Faktoren solltet Ihr achten

Ob ADAC Classic Car, Gothaer, AXA, HDI, Mannheimer oder Württembergische, wer eine günstige Oldtimer-Versicherung für einen VW-Käfer abschließen möchte, sollte sich unbedingt an die Regeln des Versicherungsvertrages halten.

Diese Faktoren beeinflussen gravierend die Höhe der Versicherungsprämien:

  • Das Alter des Oldtimers
  • Die jährliche Laufleistung
  • Ist der Oldtimer in einer abschließbaren Garage untergebracht
  • Wird er lediglich als Zweitfahrzeug genutzt?
  • Die Fahrpraxis in Jahren
  • Wird der Oldtimer nur von einem vorab bestimmten Fahrer gelenkt
  • Wie hoch soll die Deckungssumme sein?

Fazit: VW-Käfer-Besitzer kommen an einer Oldtimer-Versicherung mit Teilkasko nicht vorbei. Oder gibt es noch eine bessere Lösung wie Ihr euren VW-Käfer versichern könnt? Seit kurzen bieten Unternehmen wie die Mannheimer oder Zürich eine All-Risk-Deckung für die Oldtimer-Versicherung an. Entsprechend hoch sind natürlich auch die Prämien: Diese lohnen sich in der Regel nur, wenn der Wert des VW-Käfers über 35.000 Euro liegt.

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de
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Schaden nach Abschleppen des Oldtimers

Wer einen Oldtimer besitzt, muss immer damit rechnen, dass sein geliebtes Auto einmal streikt. Wenn´s schlecht läuft und kein Werkzeug zur Hand ist um seinen Oldtimer zu reparieren, dann muss sogar der Abschleppdienst her um das Auto zur nächsten oder zur eigenen Werkstatt zu transportieren. Nicht selten kommt es beim Abschleppen des geliebten Oldtimers zu einem Transportschaden. Wer haftet eigentlich, wenn das Auto beim Abschleppen beschädigt wird?

Auch wer im Halteverbot parkt, darf sich nicht wundern, wenn sein Auto abgeschleppt wird. Das ist zwar ärgerlich (und vor allem oft auch sehr, sehr teuer), aber in einem solchen Fall abzusehen.

Noch ärgerlicher wird es jedoch, wenn man sein geliebtes KFZ nicht in dem Zustand zurück erhält, in dem man sie geparkt hat!
Doch wer haftet, wenn das Auto beim Abschleppen beschädigt wird? Verantwortlich ist immer der, der den Schaden verursacht.
Geschieht der Schaden während des Abschleppens, haftet das Abschlepp-Unternehmen. Da dies nicht allzu selten vorkommt, gibt es so genannte Carrier-Versicherungen.
Ebenso verhält es sich, wenn der Schaden erst auf dem Gelände des Abschleppunternehmens entsteht – auch in diesem Fall haftet das Unternehmen.